Lotsenbrüderschaft Nord-Ostsee-Kanal  I

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Ausbildung  


Wir bilden aus zum 01. September 2023 siehe Ausschreibung



 

Grafische Darstellung der zukünftigen Seelotsenausbildung

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Bundeslotsenkammer strebt gesetzliche Neuregelung für eine eigenständige und unabhängige Ausbildung von Seelotsen an


Die Bereitstellung von qualifizierten und ständig verfügbaren Lotsdiensten an der deutschen Nord- und Ostseeküste ist eine Aufgabe, welche die Bundeslotsenkammer im öffentlichen Interesse per gesetzlichem Auftrag zu fördern hat.                                                                                                             Der einzelne Seelotse erbringt hierbei auf Grund seiner beruflichen Qualifikation eine eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Beratung im Interesse der Schifffahrt und der Allgemeinheit. Die Auswahl von Anwärtern sowie die Ausbildung der Seelotsen obliegen von jeher den Lotsenbrüderschaften. Daran soll sich auch zukünftig nichts ändern.

Problematisch ist allerdings die Verfügbarkeit von ausreichend qualifizierten Nachwuchskräften. Kamen die Bewerber in der Vergangenheit über viele Jahrzehnte über den klassischen Weg der langjährigen Fahrenszeit auf See in den Beruf, so ging man spätestens seit der Einführung der Grundausbildung bei der Lotsenbrüderschaft Nord-Ostsee-Kanal I, Brunsbüttel seit einigen Jahren neue Wege. So baut der eigenständige und unabhängige Zugangsweg genau auf den in Brunsbüttel gewonnen Erfahrungen mit der Grundausbildung auf.

Bekanntlich kompensiert die Grundausbildung eine Fahrenszeit auf See, welche vor der Zulassung als Seelotsenanwärter nachzuweisen ist. Da es diese Möglichkeit, mangels Angeboten aus der Seefahrt in den vergangenen Jahren zunehmend weniger gab, müssen neue und qualitativ mindestens gleichwertige Ausbildungskonzepte entwickelt und schnellstmöglich zur Anwendung kommen.

Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) und der Bundelotsenkammer (BLK) hat nun im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums ein modernes und zeitgemäßes Ausbildungskonzept für die Ausbildung von Seelotsen vorgelegt.

Die eigenständige und unabhängige Ausbildung zum Beruf des Seelotsen sieht vor, dass der Inhaber des Befähigungszeugnisses NWO (Nautischer Wachoffizier) zunächst in einer Berufseingangsprüfung (Assessment) seine körperliche und geistige Eignung nachzuweisen hat

Nach erfolgreich bestandenem Assessment beginnt  in jeweils halbjährigem Rhythmus für ca. 20 Anwärter, jeweils im Frühjahr und Herbst eines Jahres, die zentral gesteuerte

1. revierübergreifende, 6 monatige Ausbildung als Hospitant/ Volontär in einer Basisausbildung

Die Inhalte der Basisausbildung liegen bereits in strukturierter Form vor. Dieser erste Ausbildungsabschnitt wird mit einer praktischen Prüfung, (vorzugsweise auf einem „bemannten Schiffsmodel / alternativ am Ship Handling Simulator), abgeschlossen.

Danach erfolgt im nächsten Ausbildungsabschnitt die

2. bereits bekannte revier- und lotsenspezifische, praxisorientierte Grundausbildung (6 Monate)

Dieser Ausbildungsabschnitt wird mit einer praktischen Prüfung an Bord eines Seeschiffes abgeschlossen und ist der Nachweis der erforderlichen Ausbildungsreife als Seelotsenanwärter.


Der 3. Ausbildungsabschnitt umfasst die revierspezifische Ausbildung zum Seelotsen als Aspirant (12 Monate) der Lotsenbrüderschaft und wird wie bisher mit einer theoretischen Prüfung abgeschlossen.

Im Anschluss daran erfolgt der bundeseinheitlich geregelte Einsatz als größenbeschränkter Lotse über einen Zeitraum von 5 Jahren.

Des Weiteren geht die Bundeslotsenkammer davon aus, dass die Ausstellung des Befähigungszeugnisses  „Kapitän ohne Einschränkungen in den Befugnissen“ auf Basis dieser Ausbildung durch die Anerkennung von Fahrzeiten in der  neuen SeeBV  (Seeleutebefähigungs VO) geregelt werden kann.

         

Gez. Probst











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